Platzordnung
Ekv e.V. Hundesport - Übach-Palenberg
1. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand und den Übungsleitern.
Während der Übungszeiten ist den Anordnungen der Ausbilder unbedingt Folge zu leisten.
2. Auf dem gesamten Gelände des Hundesportvereins gilt die allgemeine Leinenpflicht. Ausnahmen bestimmen die Ausbilder/Vorstand.
3. Benutzung der Trainingsgeräte ohne Anleitung eines Ausbilders ist untersagt.
4. Fremde Hunde anfassen und Füttern nur mit Erlaubnis des Hundebesitzers.. Hunde, die Krank/ krankheitsverdächtig / oder Ungezieferbefallen sind vom Zutritt des Vereinsgeländes ausgeschlossen.
6. Das Vereinsgelände darf nur mit den Hunden betreten werden, die gegen Tollwut geimpft und haftpflichtversichert sind.
7. Das gesamte Trainingsgelände ist sauber zu halten, Geräte werden wieder in den Container zurückgestellt.
8. Verstöße gegen die Platzordnung sowie die Anordnungen des Vorstandes können mit einem Platzverweis durch ein Vorstandsmitglied geahndet werden.
Der Vorstand